Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter
Veranstalter der „Spendenaktion Meine Sparkasse bewegt“ ist die Sparkasse Berchtesgadener Land, Bahnhofstraße 17, 83435 Bad Reichenhall (nachfolgend „Sparkasse“).
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Etwas bewegen ist einfach.
Neben unseren Produkten und Dienstleistungen engagieren wir uns seit über 175 Jahren auf vielfältige Weise, insbesondere als Förderer vieler gemeinnütziger Projekte, in unserer Region. Als Sparkasse, die im Landkreis Berchtesgadener Land zu Hause und eng mit der Heimat verbunden ist, sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. So arbeiten wir weiterhin voller Elan daran, unseren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen – gemeinsam für eine lebenswerte Region, in der wir zu Hause sind.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Die Antwort ist ganz einfach: Mit Ihrem Geld versuchen wir, Gewinne zu erwirtschaften. Richtig, das machen Banken auch. Nur: Unsere Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären und Teilhabern zugute. Wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben diese Aktion ins Leben gerufen, um unsere Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Landkreis Berchtesgadener Land können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Engagement für unsere Heimat, transparent und im Sinne unserer Kunden.
1.4 Spenden
Die Vereine haben die Chance, sich auf der Internetseite www.meine-sparkasse-bewegt.de mit ihren Projekten zu präsentieren. Maximal werden 5.000,00 Euro pro Verein ausgezahlt.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder gemeinnützige Verein / jede gemeinnützige Institution dem Landkreis Berchtesgadener Land.
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Spendenaktion können sich Vereine bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
  • ihren Sitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben und ausschließlich im Landkreis Berchtesgadener Land tätig sind
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung starten.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Internetseite meine-sparkasse-bewegt.de ist bis zum Ende der jeweiligen Aktion begrenzt.

Projekte, die bereits von der Sparkasse unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).

Einzelne Vereine können mit maximal 5.000 Euro gefördert werden (Projektziel).
2.3 Bewerbung
2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite meine-sparkasse-bewegt.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Spende) des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
2.3.3 Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Berchtesgadener Land übertragen. Außerdem wird der Sparkasse Berchtesgadener Land das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 09.09.2019. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend auf der Internetseite meine-sparkasse-bewegt.de freigeschaltet.
2.4 Sparkassentaler-Eingabe im Internet
Ab 01.10.2019 können die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen, unter meine-sparkasse-bewegt.de nach Belieben an die teilnehmenden Vereine / Institutionen verteilt werden. Das Verteilen der Sparkassentaler ist bis zum Erreichen der Spendensumme in Höhe von 100.000 Euro möglich.

Wie komme ich an die Sparkassentaler?
Als Kunde der Sparkasse Berchtesgadener Land können Sie Spendencodes im Beratungsgespräch bei Ihrem persönlichen Berater erhalten. Besuchen Sie uns und vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

Die Ausgabe der Spenden-Gutscheine an Kunden und Nichtkunden liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen kann nicht geltend gemacht werden.
2.5 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Vereine / Institutionen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Mit der Benachrichtigungsmail wird dem Verein / der Institution ein Nachweisformular (Zuwendungsbestätigung) zur Verfügung gestellt, der schnellstmöglich an die Sparkasse zurückgesendet werden muss. Die Spendenauszahlung auf das vom Verein angegebene Konto erfolgt spätestens nach Ende der Aktion. Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten. Vereine, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt hinterlegt wurde.
3. Aussetzung des Wettbewerbs
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
4. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Datenschutz
Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Berchtesgadener Land verwiesen: https://www.sparkasse-bgl.de/de/home/toolbar/datenschutz.html

Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@sparkasse-bgl.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
6. Sonstiges
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.